1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Meridius Management GmbH, insbesondere im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement.
Mit der Beauftragung der Meridius Management GmbH akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Meridius Management GmbH.
2. Dienstleistungen
Die Meridius Management GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Forderungsmanagement und Inkasso.
Der konkrete Umfang der Dienstleistungen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Die Meridius Management GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags geeignete Dritte beizuziehen, soweit dies zur ordnungsgemässen Durchführung des Auftrags erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
3. Auftragserteilung
Der Auftraggeber stellt der Meridius Management GmbH alle für die Bearbeitung einer Forderung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er zur Geltendmachung der übergebenen Forderung berechtigt ist und dass die übermittelten Angaben nach bestem Wissen korrekt und vollständig sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Meridius Management GmbH unverzüglich über Änderungen, Zahlungen, Vergleiche, Einwendungen oder sonstige Umstände zu informieren, welche die Forderung betreffen.
4. Verantwortung des Auftraggebers für die Forderung
Der Auftraggeber bleibt für Bestand, Höhe, Begründetheit und Rechtmässigkeit der übergebenen Forderung verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Forderung tatsächlich besteht und gegenüber dem jeweiligen Schuldner geltend gemacht werden darf.
Die Meridius Management GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Forderung erfolgreich eingezogen werden kann.
Die Beurteilung der rechtlichen Durchsetzbarkeit einer Forderung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht als Rechtsberatung.
5. Richtigkeit, Echtheit und Herkunft übermittelter Daten
Der Auftraggeber bzw. der jeweilige Datenlieferant ist dafür verantwortlich, dass sämtliche der Meridius Management GmbH übermittelten Daten, Angaben und Unterlagen wahr, vollständig, echt und nicht gefälscht, manipuliert oder betrügerisch sind und dass deren Übermittlung und Verwendung rechtmässig erfolgt.
Die Meridius Management GmbH nimmt die vom Auftraggeber bzw. Datenlieferanten übermittelten Daten und Unterlagen grundsätzlich im Vertrauen darauf entgegen, dass diese als wahr, echt, vollständig und nicht betrügerisch oder falsch übermittelt wurden.
Die Meridius Management GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Auftraggebern oder sonstigen Datenlieferanten übermittelten Daten auf deren tatsächliche Richtigkeit, Echtheit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
Eine solche Überprüfung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart, aufgrund konkreter Anhaltspunkte erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Echtheit und rechtmässige Herkunft der übermittelten Daten verbleibt beim jeweiligen Auftraggeber bzw. Datenlieferanten.
Die Meridius Management GmbH übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder sonstige Nachteile, die aufgrund falscher, unvollständiger, gefälschter, manipulierter, betrügerischer oder anderweitig unrichtiger Daten entstehen, die von einem Auftraggeber oder Datenlieferanten übermittelt wurden.
Stellt die Meridius Management GmbH nachträglich fest oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass übermittelte Daten unrichtig, gefälscht, manipuliert oder betrügerisch sein könnten, ist sie berechtigt, die Bearbeitung der betreffenden Angelegenheit auszusetzen, weitere Nachweise zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen bzw. zu beenden.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
6. Zahlungen
Zahlungen des Schuldners werden nach den zwischen dem Auftraggeber und der Meridius Management GmbH vereinbarten Bedingungen abgerechnet.
Direkt an den Auftraggeber geleistete Zahlungen sind der Meridius Management GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Die Abrechnung und Auszahlung eingegangener Beträge erfolgt gemäss der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
7. Kosten und Vergütung
Die Vergütung der Meridius Management GmbH richtet sich nach der bei Auftragserteilung vereinbarten Gebühren- oder Provisionsregelung.
Sofern vereinbart, können zusätzlich tatsächlich angefallene und notwendige Auslagen verrechnet werden.
Alle Preise verstehen sich, soweit gesetzlich geschuldet, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
8. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Meridius Management GmbH bei der Bearbeitung der Forderung angemessen zu unterstützen.
Insbesondere sind relevante Unterlagen, Korrespondenzen, Zahlungsinformationen und Angaben zum Schuldner vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat die Meridius Management GmbH unverzüglich über ihm bekannte Fehler oder Unrichtigkeiten in den übermittelten Daten zu informieren.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet übermittelter Angaben können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern dies vereinbart wurde.
9. Datenschutz
Die Meridius Management GmbH bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Personendaten werden nur soweit bearbeitet, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Meridius Management GmbH enthalten.
10. Vertraulichkeit
Die Meridius Management GmbH behandelt die im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verwendet diese grundsätzlich nur für die vereinbarten Zwecke sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben vorbehalten.
11. Haftung
Die Meridius Management GmbH haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Inkassoauftrags, insbesondere für die tatsächliche Einbringlichkeit einer Forderung, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für indirekte Schäden und Folgeschäden wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsregelung gemäss Ziffer 5 für falsche, unvollständige, gefälschte, manipulierte oder betrügerische Daten bleibt vorbehalten.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
12. Kommunikation
Die Kommunikation mit Auftraggebern kann insbesondere per E-Mail, Telefon oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Kontaktangaben aktuell sind, und hat Änderungen der Meridius Management GmbH unverzüglich mitzuteilen.
13. Beendigung eines Auftrags
Ein Auftrag kann nach den jeweils vereinbarten Bedingungen beendet werden.
Bereits entstandene Ansprüche der Meridius Management GmbH bleiben von der Beendigung des Auftrags unberührt.
Die Beendigung eines Auftrags lässt gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten unberührt.
14. Änderungen der AGB
Die Meridius Management GmbH kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen der Dienstleistungen oder anderer sachlicher Gründe erforderlich ist.
Für bereits erteilte Aufträge gelten grundsätzlich die bei Auftragserteilung vereinbarten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Meridius Management GmbH und dem Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, schweizerisches Recht anwendbar.
16. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der Meridius Management GmbH Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
